I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERTRAGSABSCHLUSS
Artikel 1
Mit dem Ausfüllen des Bestellformulares bestätigt der Aussteller (Vertragspartner der Firma Rosmarin und Pfefferminze, nachstehend auch Besteller genannt) die Richtigkeit der persönlichen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass es ausschließlich zu einem Vertragsabschluss mit voll verpflichtungsfähigen Personen nach erreichter Volljährigkeit (in Österreich 18 Jahre) mit Wohnsitz in Österreich kommen kann. Für jeden Schaden, der aus der regelwidrigen Ausfüllung des Bestellformulars resultiert, wird sich die klage- oder einredeweise Geltendmachung ausdrücklich vorbehalten.
Artikel 2
Der Aussteller verpflichtet sich weiters, jede zur Erfüllung der Verbindlichkeit notwendige Information rechtzeitig und umgehend mitzuteilen. Kosten, die im Zuge der Ausforschung von nicht oder nicht vollständig angegebenen Daten anfallen, werden ausnahmslos weiterverrechnet.
II. RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS
Artikel 3
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz (im Folgenden kurz KSchG genannt) ist der Verbraucher berechtigt, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Werktagen ab Eingang der gelieferten Waren beim Verbraucher zurückzutreten, wobei die rechtzeitige Absendung genügt und Samstage nicht als Werktage zu zählen sind. Dem Vertragspartner, der im Sinne des KSchG als Verbraucher zu qualifizieren ist, sind die in § 5c Abs. 1 Z. 1 bis 9 KSchG geforderten Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung rechtzeitig verfügbar gewesen, weswegen eine Verlängerung der Frist gemäß § 5e Abs. 3 ausgeschlossen wird.
Artikel 4
Nach § 5f KSchG ist die Rückgabe bei Artikeln ausgeschlossen, die nach Ihren Wünschen geprägt, graviert oder bedruckt sind. Im Weiteren ausgenommen sind individuell nach Ihren Maßangaben gefertigte Waren sowie Lebensmittel. § 5f Z. 3 KSchG schließt generell das Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde, aus.
Artikel 5
Im Falle eines Rücktritts hat der Verbraucher die empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, sowie eine Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Sache zu zahlen.
Artikel 6
Es werden dem Verbraucher ausdrücklich die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt und sich die Möglichkeit vorbehalten, bezüglich etwaig auftretender Schäden Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Artikel 7
Ist die Rückstellung der bereits erbrachten Leistung unmöglich oder untunlich, hat der Verbraucher den Wert der gelieferten Ware zu vergüten, wobei zu dessen Berechnung die Heranziehung einer objektiven Berechnungsmethode ausgehend vom Markt- oder Börsenpreis ausdrücklich vereinbart wird.
III. KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Artikel 8
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises wird ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten der Firma Rosmarin und Pfefferminze vereinbart. Im Verzugsfall wird ein vertraglicher Verzugszinssatz von fünf Prozent der Kaufpreissumme jährlich vereinbart und sich vorbehalten, für Schäden an der im Eigentumsvorbehalt stehenden Sache Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Artikel 9
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen zwingend. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gewährleistungspflicht gemäß § 8 Abs. 1 Z. 1 KSchG in den Räumlichkeiten der Firma Rosmarin und Pfefferminze zu erfolgen hat und andernfalls ein angemessener Aufwandersatzanspruch für die entstandenen Kosten zu berechnen ist.
Artikel 10
Es wird festgehalten, dass es sich beim Versand von Waren durchwegs um bewegliche Sachen handelt und die Gewährleistungsfrist daher zwei Jahre ab Übergabe beträgt, wobei nach dem ersten Halbjahr den Vertragspartner die Beweispflicht trifft, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.
Artikel 11
Die Lieferung und Übergabe der Waren an den Besteller erfolgt durch Vertragspartner der Firma Rosmarin und Pfefferminze. Es wurde im Bestellvorgang auf die Auswahl des jeweiligen Partnerunternehmens hingewiesen und einvernehmlich bestimmt, dass dieses befugt ist, die Lieferung und Übergabe gegen Kostenersatz durch den Besteller, der einzeln aufgeschlüsselt wurde, vorzunehmen.
IV. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Artikel 12
Es wird ein Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit für Mitarbeiter der Firma Rosmarin und Pfefferminze sowie für andere Personen, für die man kraft Gesetzes oder Vereinbarung einzustehen hat, vereinbart.
Artikel 13
Für Schäden an der Ware, die durch das in Artikel 11 genannte Beförderungsinstitut zu vertreten sind, wird die Haftung nach den § 1313a sowie § 1315 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen. Diese haften dem Besteller selbstständig nach den jeweiligen Vorschriften des Schadenersatz- und Bereicherungsrecht.
Artikel 14
Sofern die Sache zur Montage oder Verlegung durch den Besteller bestimmt ist, verweist die Firma Rosmarin und Pfefferminze bezüglich der Haftung für Schäden, die auf Fehlern der Montageanleitung oder Verleganleitung beruhen, auf Ansprüche gegenüber dem Produzenten der Ware und Montageanleitung und schließt ihre Haftung für derartige Schäden aus.
Artikel 15
Sofern der Produzent eine Garantieerklärung hinsichtlich gewisser Eigenschaften des Produktes abgibt, ist Besteller bei Nichtvorliegen dieser Zusicherungen auf seine Ansprüche gegenüber dem Garanten beschränkt und kann von der Firma Rosmarin und Pfefferminze keine vertragliche Garantieerfüllung fordern.
Artikel 16
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V. RECHTSWAHL
Für alle geltend zu machenden Ansprüche wird einvernehmlich die Geltung des österreichischen Rechts vereinbart. Entgegenstehende geschlossene Vereinbarungen sind unwirksam.
VI. DATENSCHUTZ
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